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   VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02   

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https://dejure.org/2002,32897
VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02 (https://dejure.org/2002,32897)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.10.2002 - VerfGH 67/02 (https://dejure.org/2002,32897)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - VerfGH 67/02 (https://dejure.org/2002,32897)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02
    Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde verlangt § 50 VerfGHG, daß in ihrer Begründung dargelegt wird, in welcher Weise ein in der Verfassung von Berlin enthaltenes Recht des Beschwerdeführers durch die angegriffenen Gerichtsentscheidungen verletzt sein soll (siehe Beschluß vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ).
  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 56/97

    Aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02
    Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift ist der jeweils sachnächste Rechtsweg (vgl. BVerfGE 31, 364 ; 49, 325 ; 58, 1 ), der hier mit der Einlegung des Einspruchs nach § 410 StPO beginnt (vgl. dazu Beschluß vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 ).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02
    Unter diesen Umständen ist auch für eine Entscheidung nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG kein Raum mehr (siehe BVerfGE 11, 244 ; 13, 284 ; Zuck, in: Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 145 zu § 90 für den mit § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 23.06.1960 - 1 BvR 413/57
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 67/02
    Unter diesen Umständen ist auch für eine Entscheidung nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG kein Raum mehr (siehe BVerfGE 11, 244 ; 13, 284 ; Zuck, in: Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 145 zu § 90 für den mit § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).
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